Warum ein Gutachten im Erbfall?
Jeder Erbe hat eine eigene Vorstellung vom Wert. Ein unabhängiges Gutachten vermeidet Streit und erleichtert Einigungen – ob eine Erbengemeinschaft die Immobilie verkauft, ein Erbe sie übernimmt und die anderen auszahlt oder das Objekt vermietet wird.
Welche Gutachtenart passt?
Einigen sich alle Erben, genügt oft ein Kurzgutachten. Bei Uneinigkeit oder wenn Gericht oder Finanzamt beteiligt sind, ist das Verkehrswertgutachten die richtige Wahl.
Der Erbfall ist selten nur eine Zahlenfrage
Hinter einer Erbengemeinschaft stehen Familien, Erinnerungen und oft unterschiedliche Interessen. Ein neutraler Wert nimmt Emotion aus der Diskussion über Zahlen. Ich arbeite sachlich, einfühlsam und ohne Partei zu ergreifen – damit am Ende alle mit dem Ergebnis leben können.
Mögliche Wege nach dem Gutachten
Mit einem belastbaren Wert lässt sich entscheiden, ob die Immobilie verkauft, von einem Erben übernommen oder gemeinsam gehalten wird. Bei einem Verkauf unterstütze ich Sie als Maklerin mit Vermarktung und Notartermin – auf Wunsch aus einer Hand.
Häufige Fragen
Wer beauftragt das Gutachten bei mehreren Erben?
Idealerweise beauftragen die Erben gemeinsam, damit das Ergebnis von allen als neutral akzeptiert wird. Ich berate Sie gern zum Vorgehen.
Was, wenn Unterlagen fehlen?
Das ist im Erbfall häufig. Fehlende Unterlagen beschaffe ich bei Behörden und Archiven für Sie.
