Wertnachweis gegenüber dem Finanzamt
Für diesen Zweck wird in der Regel ein Verkehrswertgutachten benötigt, das nachvollziehbar und umfassend dokumentiert ist. So können Sie dem festgestellten Wert einen belegten Wert gegenüberstellen.
Rechtzeitig handeln
Beachten Sie die Fristen in Ihrem Steuerbescheid. Sprechen Sie mich frühzeitig an, damit das Gutachten rechtzeitig vorliegt. Die steuerliche Würdigung selbst übernimmt Ihre Steuerberatung.
Was ein Gutachten im Steuerverfahren leisten kann
Die Wertansätze der Finanzverwaltung sind pauschaliert und weichen häufig vom tatsächlichen Marktwert ab. Liegt der nachgewiesene Verkehrswert niedriger, kann das für die Steuer relevant sein. Voraussetzung ist ein Gutachten, das den Anforderungen genügt und sauber begründet ist.
Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung
Ob und wie der Nachweis steuerlich genutzt wird, beurteilt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater. Ich liefere das Wertgutachten und stimme mich auf Wunsch direkt mit Ihrer Beratung ab, damit Fristen und Anforderungen passen.
Häufige Fragen
Reicht ein Kurzgutachten für das Finanzamt?
In der Regel ist ein Verkehrswertgutachten der belastbare Nachweis. Ich berate Sie zur passenden Art.
Übernehmen Sie die steuerliche Beratung?
Nein, ich erstelle das Wertgutachten. Die steuerliche Beratung übernimmt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
