
Bei einer Trennung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Vermögenswert – und häufig auch der größte Streitpunkt. Wer behält das Haus? Wie wird ausgezahlt? Und wie viel ist es überhaupt wert? Ein neutraler Wert hilft, diese Fragen sachlich zu klären.
Warum der Wert der Immobilie so wichtig ist
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird beim Ende der Ehe der in der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Dazu müssen Anfangs- und Endvermögen beider Partner bewertet werden – und dazu gehört die Immobilie. Je nachdem, welche Stichtage maßgeblich sind, kann ein Wert zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt benötigt werden. Welche Stichtage in Ihrem Fall relevant sind, klären Sie am besten mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
Typische Lösungen für das gemeinsame Haus
- Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Hierfür braucht es einen belegbaren Wert und meist eine Finanzierung.
- Verkauf und Aufteilung des Erlöses: Ein klarer Schnitt, der beiden die Neuorientierung erleichtert.
- Zeitweise Weiternutzung: Etwa, bis Kinder die Schule beenden. Hier sind klare Vereinbarungen wichtig.
- Teilungsversteigerung: Der letzte Weg, wenn keine Einigung gelingt – meist mit schlechterem Ergebnis für beide.
Neutral und nachvollziehbar bewerten
Ein Gutachten einer unabhängigen Gutachterin schafft eine sachliche Basis, auf die sich beide Seiten verlassen können. Es spart Zeit, Nerven und häufig auch Kosten. Besonders hilfreich ist es, wenn beide Partner das Gutachten gemeinsam beauftragen – das stärkt die Akzeptanz des Ergebnisses.
Darlehen und Grundbuch nicht vergessen
Sind beide Partner im Darlehensvertrag und im Grundbuch eingetragen, braucht jede Änderung die Zustimmung der Bank und gegebenenfalls einen Notartermin. Klären Sie früh, ob die Bank einer Übernahme zustimmt und zu welchen Konditionen.
Checkliste für den Start
- 1Grundbuchauszug und Darlehensunterlagen zusammenstellen
- 2Grundrisse, Baubeschreibung und Energieausweis bereitlegen
- 3Modernisierungen der letzten Jahre dokumentieren
- 4Wunschlösung beider Seiten ehrlich klären
- 5Wert neutral ermitteln lassen
Mehr zum Thema finden Sie auf der Seite Scheidung & Zugewinnausgleich.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Ich bin persönlich für Sie da
Sie möchten Ihre Immobilie in Erding oder Umgebung verkaufen oder bewerten lassen? Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg finden.
