
Ein Elternhaus zu erben ist emotional und organisatorisch eine Herausforderung – besonders, wenn mehrere Erben beteiligt sind. Wer behält das Haus? Wer wird ausgezahlt? Und was ist es überhaupt wert? Dieser Beitrag zeigt, wie Sie in Erding und Umgebung strukturiert vorgehen.
Erste Schritte nach dem Erbfall
- 1Erbschein oder Testament sichern: Das Grundbuchamt verlangt einen Nachweis, wer Erbe ist.
- 2Überblick verschaffen: Grundbuchauszug, Darlehen, Versicherungen, laufende Kosten.
- 3Immobilie sichern: Heizung, Versicherung und Instandhaltung laufen weiter – auch wenn noch nichts entschieden ist.
- 4Fristen im Blick behalten: Insbesondere steuerliche Fristen sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung abstimmen.
Die Erbengemeinschaft: Alle müssen sich einig sein
Mehrere Erben bilden zunächst eine Erbengemeinschaft. Über wesentliche Entscheidungen – etwa den Verkauf – müssen sich in der Regel alle einig sein. Das führt häufig zu Streit, weil jeder eine eigene Vorstellung vom Wert hat.
Vier Wege, mit der geerbten Immobilie umzugehen
- Verkaufen und den Erlös teilen: Oft die einfachste Lösung, wenn niemand einziehen möchte.
- Ein Erbe übernimmt und zahlt die anderen aus: Dafür braucht es einen belegbaren Wert und meist eine Finanzierung.
- Vermieten: Die Erben behalten das Objekt und teilen die Mieteinnahmen. Das erfordert Absprachen und Verwaltung.
- Selbst nutzen: Ein Erbe zieht ein, andere werden ausgezahlt oder erhalten einen Ausgleich.
Wenn keine Einigung gelingt, bleibt als letzter Weg die Teilungsversteigerung. Sie führt häufig zu schlechteren Ergebnissen als ein freihändiger Verkauf und sollte die Ausnahme sein.
Steuerliche Aspekte
Ob und wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis, von Freibeträgen und vom Wert der Immobilie ab. Für selbst genutzte Familienheime gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Begünstigungen. Die steuerliche Beurteilung übernimmt Ihre Steuerberatung. Liegt der vom Finanzamt angesetzte Wert über dem tatsächlichen Marktwert, kann ein Verkehrswertgutachten als Nachweis dienen.
Welche Unterlagen Sie brauchen
- Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll
- Grundbuchauszug
- Grundrisse, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Nachweise über Modernisierungen
Fehlt etwas, ist das bei älteren Objekten häufig der Fall. Ich beschaffe fehlende Unterlagen bei Behörden und Archiven.
Wie ich Sie unterstütze
Ich ermittle den Wert Ihrer Immobilie neutral und nachvollziehbar. Soll verkauft werden, übernehme ich die Vermarktung und begleite Sie bis zum Notartermin – diskret und persönlich.
Ich bin persönlich für Sie da
Sie möchten Ihre Immobilie in Erding oder Umgebung verkaufen oder bewerten lassen? Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg finden.
